Unsere Unternehmensphilosophie
Unsere
Unternehmensphilosophie
Unsere MitarbeiterInnen und Stakeholder sind unser größtes Kapital.
Wir unterstützen jegliches, was unsere MitarbeiterInnen zur Freude an Arbeitsleistungen motiviert und schaffen menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Wir bekämpfen die Armut und Korruption. Nachhaltigkeit gilt als Unternehmensgrundsatz. Unsere Firmenphilosophie wird jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter in wirkungsvollster Form überlassen, in einer ihr/ihm verständlichen Landessprache.
Die Arbeitssituation der ArbeitnehmerInnen wird kontinuierlich verbessert. Ein frühzeitiges Beschwerdemanagement und Abwehr ist Bestandteil dieser Strategie. Jegliche Anstrengung zur Verbesserung wird dokumentiert, implementiert und den Angestellten zugänglich gemacht.
Zusätzlich gilt:
Eine Wochenarbeitszeit von unter 48 Stunden kann im Rahmen eines Lohnkontos verrechnet werden.
Wir stellen sicher, dass die Löhne für die Standardarbeitszeit den gesetzlichen oder in der Branche vereinbarten Vorschriften über die Mindestlöhne entsprechen und in jedem Fall ausreichen, die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu befriedigen. Löhne und Stücklöhne dürfen nicht zu disziplinarischen Zwecken gekürzt werden. Leistungsstücklöhne dürfen nicht unter die Lohnminimumgrenze absinken. Erfolgte Sozialleistungen und Abzüge sind vorschriftsmäßig abgeführt und nachvollziehbar. Das Unternehmen strebt nach den Grundsätzen von „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Das Unternehmen sorgt für sichere, gesunde und umweltfreundliche Arbeitsbedingungen aller MitarbeiterInnen und richtet dafür die Stelle eines entsprechenden Managementbeauftragten ein (EHS). Vorbeugender Arbeitssicherheits- und Brandschutz wird möglichst auf einem höheren Stand als gesetzlich vorgeschrieben eingerichtet. LeiharbeiterInnen unterliegen gleichen Rechten und Ansprüchen wie fest angestellte MitarbeiterInnen.
Wir erwarten von allen unseren Kernzulieferern eine dieser Unternehmensphilosophie entsprechende, unterzeichnete Erklärung. Zulieferer mit einer Umsatz- und/oder Ertragsabhängigkeit durch das Unternehmen von 50% oder mehr müssen diesem Standard entsprechen und sind in das Audit miteinzubeziehen. Bei Differenzen zwischen nationalem Gesetz und der ILO Kernarbeitsnorm kommt immer der strengste Standard zur Anwendung.